Ja, das Unternehmen erfährt von deiner Anfrage – das ist rechtlich auch so vorgesehen. Aber: Du übst damit lediglich dein gesetzlich verankertes Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO aus. Das ist kein Angriff, sondern ein normaler, legitimer Vorgang. Viele Unternehmen erhalten solche Anfragen regelmäßig und behandeln sie routiniert.