Es gibt keine einheitliche gesetzliche Löschfrist für Bewerberdaten. Die DSGVO schreibt vor, dass Daten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie es für den Zweck erforderlich ist. Üblich sind 3-6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Viele Unternehmen speichern jedoch länger – manchmal Jahre. Durch eine DSGVO-Anfrage erfährst du, wie lange deine Daten konkret gespeichert werden, und kannst die Löschung verlangen, wenn die Frist überschritten ist.