Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen auf deine DSGVO-Anfrage zu antworten. Ignorieren sie diese, ist das bereits ein Verstoß. Wir helfen dir dann, eine qualifizierte Nachfrage zu stellen und – falls nötig – eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzureichen. Behörden können Bußgelder verhängen und das Unternehmen zur Auskunft zwingen. Die meisten Unternehmen antworten spätestens nach der ersten Erinnerung.