Nein. Nach Art. 15 DSGVO hast du ein bedingungsloses Recht auf Auskunft über deine personenbezogenen Daten. Du musst keinen Grund angeben und keine Rechtfertigung liefern. Das Unternehmen darf die Anfrage auch nicht ablehnen, weil es den Grund nicht kennt oder für "nicht legitim" hält. Dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist grundlegend und bedarf keiner Begründung.