Ja, absolut. Nach Art. 17 DSGVO hast du das "Recht auf Vergessenwerden". Du kannst die Löschung aller personenbezogenen Daten verlangen, einschließlich Interview-Aufzeichnungen, Transkripte, Notizen und KI-Auswertungen. Das Unternehmen muss dem innerhalb von 30 Tagen nachkommen, es sei denn, es gibt zwingende rechtliche Gründe für die weitere Speicherung (z.B. laufende Rechtsstreitigkeiten). Wir helfen dir, einen wirksamen Löschantrag zu formulieren.