Ja, und das ist sogar besonders sinnvoll. Nach einer Absage hast du nichts mehr zu verlieren, aber viel zu gewinnen: Transparenz über den Entscheidungsprozess, Klarheit über gespeicherte Daten und die Möglichkeit, die Löschung zu verlangen. Die DSGVO kennt keine Frist, nach der du dein Auskunftsrecht verlierst. Solange deine Daten noch gespeichert sind, kannst du Auskunft verlangen – auch Jahre später.